Sport Nenner / Skibuy.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

INHALT

1. Allgemeines, Geltungsbereich

 1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Sport Nenner, Inhaber: Stefan Mader, Hintertux 767, A-6294 Hintertux, und dem Kunden. Erfasst sind insbesondere auch Geschäfte, die über den Online-Shop „skibuy“ der derzeit unter der URL: www.skibuy.at abruf- und nutzbar ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Die aktuelle Version der AGB ist jeweils unter www.sportnenner.at und www.skibuy.at abrufbar.

1.2. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Vertrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind alle auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 

 1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von Sport Nenner ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

2. Vertragsschluss 

2.1. Angebote von Sport Nenner sind, sofern nicht jeweils beim betreffenden Produkt auf eine bestimmte Angebotsdauer hingewiesen wird, freibleibend und unverbindlich. Befristete Sonderangebote werden als solche im Rahmen der Darstellung der einzelnen Waren ausgewiesen. 

2.2.  Auf den Websites (www.sportnenner.at und www.skibuy.at), in den Katalogen und den Werbebroschüren etc von Sport Nenner wird der Kunde über die Konditionen und Merkmale der von Sport Nenner angebotenen Waren und Dienstleistungen informiert. Die Darstellung der Waren und Dienstleitungen stellt kein Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, bei Sport Nenner Waren oder Dienstleistungen zu bestellen und zu erwerben und Sport Nenner ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.  

2.3. Mit der Bestellung (persönlich, telefonisch, per eMail, per Post) erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot zum Abschluss eines Vertrages gegenüber Sport Nenner. Bei einer auf elektronischem Wege (insbesondere über Internet oder per eMail) bestellten Ware wird Sport Nenner dem Kunden, der Verbraucher ist, den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer bedarf es der ausdrücklichen Zugangsbestätigung nicht. Die dem Kunden von Sport Nenner übermittelte Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung (siehe Pkt 2.7.) dar, wenn Sport Nenner dies ausdrücklich erklärt.  

2.4. Der Vertrag kommt durch die Annahme einer vom Kunden getätigten Bestellung seitens Sport Nenner zustande.  

2.5. Sport Nenner ist bei online-Bestellungen oder Bestellungen, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Sport Nenner getätigt werden, berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung des Kunden bei Sport Nenner anzunehmen oder abzulehnen. Erhält der Kunde innerhalb der genannten Frist keine gegenteilige Mitteilung/Ablehnung, kommt der Vertrag gemäß der Bestellung  des Kunden zustande.  

2.6. Erfolgt eine Ablehnung des Kundenangebotes durch Sport Nenner und hat der Kunde auf Grund des von ihm gewählten Zahlungsmodus bereits vor diesem Zeitpunkt Zahlung geleistet, wird die Zahlung des Kunden rückabgewickelt. Dem Kunden erwachsen – außer auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen – im Falle einer Ablehnung keine Ansprüche gegenüber Sport Nenner.  

2.7. Sport Nenner steht es frei, innerhalb der in Pkt 2.5. angeführten Frist eine Auftragsbestätigung auszustellen. Diese ist die Annahmeerklärung durch Sport Nenner. In diesem Fall kommt der Vertrag mit dem Kunden bei Zugang der Auftragsbestätigung an den Kunden zustande.  

Gibt die Auftragsbestätigung von Sport Nenner die vom Kunden erteilte Bestellung nicht richtig wieder, hat der Kunde innerhalb von drei Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung dies schriftlich unter Angabe der unzutreffenden Punkte zu rügen, wobei eine allfällige Rüge an Sport Nenner zu richten ist. Ansonsten ist der Vertrag laut Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kunde wird in der Auftragsbestätigung über die Wirkung seines Verhaltens besonders hingewiesen. 

2.8. Darüber hinaus ist Sport Nenner berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der bestellten Waren und Dienstleistungen wird der Kunde unverzüglich informiert und wird bekannt gegeben, zu welchem Zeitpunkt die Lieferung erfolgen kann. 

2.9. Sofern der Kunde Verbraucher ist und er die Waren und Dienstleistungen auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Sport Nenner gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per eMail nach Vertragsschluss zugesandt. 

 2.10.  Der Vertragsschluss mit Unternehmen erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. 

 2.11.  Sport Nenner ist berechtigt, den Vertragsabschluss von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Entgeltvorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, wenn Sport Nenner auf Grund der konkreten Bestellung des Kunden kundenspezifische Einstellungen und Vorleistungen erbringen muss oder der Kunde bei Geschäften, die nicht Zug um Zug abgewickelt werden, einer Bonitätsprüfung nicht zustimmt, oder zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt; letzteres ist der Fall, wenn eine negative Bonitätsauskunft vorliegt (siehe Pkt 10.1.) oder der Kunde bereits in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sport Nenner nicht zeitgerecht nachgekommen ist. Mangels anderer Vereinbarung bemisst sich die Entgeltvorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung mit 50 % des Endpreises der betreffenden Bestellung des Kunden. 

 2.12. Dem Kunden kommt unbeschadet eines allfälligen Rücktrittsrechtes gemäß Pkt 4. dieser AGB kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht zu. Sport Nenner behält sich jedoch vor, im Einzelfall einem vom Kunden gewünschten Umtausch zuzustimmen. Ein solches Vorgehen erfolgt einvernehmlich. Sofern Sport Nenner im Einzelfall einer Rückgabe der vom Kunden erworbenen Waren zustimmt, wird Sport Nenner dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes ausstellen. Eine Refundierung des geleisteten Kaufpreises in anderer Weise, insbesondere in bar, ist ausgeschlossen. 

 2.13. Die mit Sport Nenner in den Geschäftsräumlichkeiten von Sport Nenner abgeschlossenen Kaufverträge können bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Sport Nenner und dem Kunden im Einzelfall auch als Kauf auf Probe ausgestaltet werden. Sollte ein solcher Vertrag zum Kauf auf Probe abgeschlossen werden, endet die Rückgabefrist des Kunden jedenfalls mit Geschäftsschluss am dritten Werktag nach dem Tag der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden. Wird der Kaufgegenstand nicht innerhalb dieser Rückgabefrist und in den Geschäftsräumlichkeiten von Sport Nenner an Sport Nenner unbeschädigt zurückgegeben, gilt der Kaufgegenstand als genehmigt und ist der Kauf beiderseits bindend. Gleiches gilt bei ausdrücklicher Genehmigung des Kaufgegenstands innerhalb der Rückgabefrist durch den Kunden.

3. Eigentumsvorbehalt 

3.1.  Sport Nenner behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 

3.3. Der Kunde hat Sport Nenner während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde Sport Nenner unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Sport Nenner sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Kunden, die Unternehmer sind, haften für derartige Sport Nenner durch Nichtentsprechung der soeben erwähnten Verpflichtungen erwachsende Nachteile auch unabhängig von einem Verschulden. 

3.4. Sport Nenner ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden bereits übergebene/übersandte Ware heraus zu verlangen. Daneben ist Sport Nenner berechtigt, bei schuldhafter Verletzung einer Pflicht nach Pkt. 3.2. vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden bereits übergebene/übersandte Ware heraus zu verlangen, wenn Sport Nenner ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten der Rücksendung trägt in diesen Fällen der Kunde. 

3.5. Im Fall der Rückforderung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch Sport Nenner hat der Kunde Sport Nenner hinsichtlich aller schuldhaft herbeigeführten Beschädigungen und Verschlechterungen an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren schadlos zu halten. Weiters hat der Kunde für den Gebrauch der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ein angemessenes Benützungsentgelt, einschließlich einer Entschädigung für die mit der Benützung verbundene Minderung des gemeinen Wertes zu bezahlen. 

3.6. Der Kunde, der Unternehmer ist, ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang auch während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts weiter zu veräußern. Er tritt Sport Nenner bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Sport Nenner nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Sport Nenner behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 

3.7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden, der Unternehmer ist, erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Sport Nenner. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Sport Nenner an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Sport Nenner gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht im Eigentum von Sport Nenner stehenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. 

4. Widerrufsrecht

Siehe Widerrufsrecht oder https://skibuy.at/widerrufsrecht

5. Vergütung, Versandkosten  

5.1. Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Hinzu kommen noch die Versandkosten, sofern die Ware auf Grund des Vertrages von Sport Nenner an den Kunden oder eine von Kunden benannte Lieferadresse zu verschicken ist. Die genauen Versandkosten finden Sie unter https://skibuy.at/versand-und-kosten und hier.

5.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Preis bei Erwerb der Ware/Leistung in einem Geschäftslokal von Sport Nenner sofort Zug um Zug gegen Ausfolgung der Ware/Leistung zu bezahlen. Liegt ein Versendungskauf vor, ist der Kunde mangels anderer Vereinbarung im Einzelfall bei Bezahlung per Banküberweisung (Vorauskasse) verpflichtet, den gesamten Kaufpreis innerhalb von zehn Tagen ab Zustandekommen des Vertrages zu bezahlen. Bei Bezahlung über Kreditkarte oder andere elektronische Zahlungsarten erfolgt die Zahlung/Belastung des Kontos des Kunden vor Auslieferung der Ware/Leistung

Wird die Zahlung nicht innerhalb dieser Fristen geleistet, kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

5.3. Der Kunde, der Verbraucher ist, hat die Geldschuld während des Zahlungsverzugs in Höhe von 5 % per anno über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat die Geldschuld während des Zahlungsverzugs in Höhe von 10 % per anno über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich Sport Nenner vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.  

5.4. Für den Fall des Zahlungsverzuges und der Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von (netto) € 12,00 pro Mahnschreiben vereinbart. Für den Fall der Einschaltung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes zur Einbringlichmachung des geschuldeten Betrages wird eine Eintreibungskostenpauschale in Höhe von € 250,00 vereinbart. Im Übrigen gilt § 1333 ABGB. Der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen, auch wenn diese über die Eintreibungskostenpauschale hinausgehen.  

5.5. Der Kunde, der Verbraucher ist, kann gegenüber Sport Nenner nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Sport Nenner oder darüber hinaus mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden (Verbrauchers) stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch Sport Nenner anerkannt worden sind.  

Der Kunde, der Unternehmer ist, hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Sport Nenner anerkannt wurden.  

5.6. Der Kunde, der Unternehmer ist, ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.  

6. Gefahrübergang 

6.1. Sofern der Kunde Geschäftskunde („B2B“) ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Diese Regelung entfällt für  Verbraucher („B2C“).

6.2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.  

7. Leistung von Sport Nenner, Darstellung der Waren im Online-Shop 

7.1. Sport Nenner ist verpflichtet, dem Kunden die gemäß Vertrag zu erbringende Ware oder Dienstleistung zu liefern/erbringen. Sport Nenner ist berechtigt, die von Sport Nenner zu erbringende vertragliche Leistung einseitig abzuändern oder von dieser abzuweichen, wenn die Änderung und/oder Abweichung dem Kunden zumutbar ist, insbesondere weil die Änderung geringfügig und sachlich unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist.  

7.2.  Die farbliche Darstellung der Symbolbilder betreffend der im Online-Shop angebotenen Waren ist unter anderem von der Qualität des Bildschirmes und den Einstellungen auf dem PC des Kunden abhängig. Die Echtfarben der Waren können daher von der Darstellung auf dem Bildschirm des Kunden geringfügig abweichen. Eine exakte Übereinstimmung zwischen der farblichen Darstellung der Symbolbilder betreffend der im Online-Shop angebotenen Waren und den Echtfarben der Waren wird von Sport Nenner weder zugesichert noch geschuldet.  

Dies gilt sinngemäß auch für die Darstellung der Waren in Katalogen sowie Werbebroschüren von Sport Nenner. Auch hier hängt die Darstellung der Symbolbilder von der Qualität des jeweiligen Trägermaterials (zB Papier) und der Qualität des Drucks ab. Eine exakte Übereinstimmung zwischen der farblichen Darstellung der Symbolbilder gemäß Abbildungen und den Echtfarben der Waren wird von Sport Nenner weder zugesichert noch geschuldet. 

8. Gewährleistung  

8.1. Sport Nenner gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab; Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt 

8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Kunden, die Verbraucher sind zwei Jahre, für Kunden, die Unternehmer sind ein Jahr, ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.  

8.3. Der Kunde, der Verbraucher ist, hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Sport Nenner ist jedoch berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für Sport Nenner, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Kunden, die Unternehmer sind, leistet Sport Nenner für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.  

8.4. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder – sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung des Vertrags verlangen.  

8.5. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt überdies folgendes:  

Mängel sind vom Kunden gegenüber Sport Nenner ehest möglich anzuzeigen. Der Kunde, muss die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und Sport Nenner diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs durch den Kunden ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Sport Nenner innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

9. Haftungsbeschränkungen und -freistellung  

9.1. Jeder Vertragspartner haftet dem anderen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften, soweit nicht entweder in diesen AGB oder sonst ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

9.2. Für die Haftung von Sport Nenner gegenüber Kunden, die Unternehmern sind, wird – soweit es für die Haftung auf ein Verschulden ankommt – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Ausgenommen bei Vorsatz ist die Haftung mit dem Betrag der Faktura, maximal jedoch mit € 7.500,00 begrenzt und wird die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, reine Vermögensschäden sowie für alle mittelbaren Schäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritten gegen den Kunden ausgeschlossen.  

9.3. Für die Haftung von Sport Nenner gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, wird vereinbart, dass die Haftung – ausgenommen die Haftung für Personenschäden – für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. Weiters gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung nicht bei Schäden an Sport Nenner zur Bearbeitung übergebenen Sachen. 

9.4. Sport Nenner haftet nur für eigene Inhalte auf der Website des Online-Shops. Soweit Sport Nenner mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist Sport Nenner für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sport Nenner macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Sport Nenner Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird Sport Nenner den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.   

10. Datenschutz
Siehe unter Datenschutz oder https://skibuy.at/datenschutz
11. Mietbedingungen für Sportgeräte  

11.1. Die Vermietung erfolgt gegen Entrichtung des Mietzinses durch den Kunden an Sport Nenner. Allenfalls ist eine DSV-Versicherung nach Pkt 11.16. abzuschließen (siehe Pkt 11.16.). Die Höhe des zu entrichtenden Mietzinses ergibt sich aus der Kategorie des Mietgegenstandes und der Dauer der Anmietung. Maßgeblich ist jeweils der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Miettarif. Dieser gilt bis zum Ende des Mietverhältnisses, welches nur aufeinander folgende Tage umfassen kann. Die jeweils aktuelle Version des Miettarifs ist jeweils unter www.sportnenner.at abrufbar und liegt zudem in den Geschäftsräumlichkeiten von Sport Nenner auf.  

11.2.Im Rahmen eines Mietvertrages ist die Zurverfügungstellung eines Mietgegenstands gegen Zahlung eines Mietzinses geschuldet. Werden mehrere Mietgegenstände angemietet, liegen mehrere Mietverhältnisse vor und schuldet der Kunde Sport Nenner für jeden Mietgegenstand den jeweils gültigen Mietzins. Dies gilt auch in dem Fall, in dem der Kunde die Mietgegenstände abwechselnd benützt.  

11.3. Der Mietzins versteht sich inklusive aller Steuern und Abgaben, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Höhe.  

11.4. Der gesamte Mietzins ist bei Abschluss des Mietvertrages sofort fällig. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Mietzinses. Der Kunde kann den Mietzins per Kreditkarte, Maestro oder in bar leisten. Sport Nenner behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.  

11.5. Bei Abholung und Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Kunde zu Identifizierungszwecken einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Führerschein, Reisepass) vorzuweisen. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass Sport Nenner eine Kopie des Ausweises anfertigt und aufbewahrt. Der Mietgegenstand ist vom Kunden zu Beginn des Mietverhältnisses in einem Verleihshop von Sport Nenner während der Geschäftszeiten abzuholen. Der Mietgegenstand kann aber auch schon ab 15:30 Uhr des dem ersten Tag des Mietverhältnisses vorangehenden Tages abgeholt werden, ohne dass hiefür Mehrkosten anfallen. Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat während der Geschäftszeiten in einem Verleihshop von Sport Nenner zu erfolgen. Sie kann, ohne dass hiefür Mehrkosten anfallen, bis 10:00 Uhr des dem letzten Tag des Mietverhältnisses folgenden Tages erfolgen. Danach hat der Kunde den vollen Mietzins für diesen Tag an Sport Nenner zu bezahlen. Falls der Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgestellt wird, muss der Mieter damit rechnen, dass Strafanzeige wegen Diebstahl oder Unterschlagung erstattet wird 

11.6. Der Kunde kann den Mietgegenstand, etwa wenn sich der Kunde auf dessen Fahreigenschaften oder sonstigen Eigenschaften nicht einstellen kann, einmal gegen einen Mietgegenstand der gleichen Qualität/Kategorie umtauschen. Dieser einmalige Umtausch ist kostenlos. Bei weiteren Umtauschvorgängen ist der Kunde verpflichtet, an Sport Nenner eine Umtausch- und Manipulationsgebühr von € 10,00 pro Vorgang zu bezahlen. Diese Gebühr fällt ebenso – jedenfalls – an, wenn der Mietgegenstand gegen einen Mietgegenstand umgetauscht wird, der einer höheren Kategorie zugeordnet ist als der ursprüngliche Mietgegenstand.  

11.7. Der Kunde kann während aufrechtem Mietvertrag nach Maßgabe der vorhandenen Ausrüstung bei Sport Nenner den Mietgegenstand gegen einen Mietgegenstand höherer Kategorie/Qualität wechseln. Zusätzlich zur Umtausch- und Manipulationsgebühr gemäß Pkt 11.5. hat der Kunde in diesem Fall für die verbleibende Mietdauer ab dem Tag des Wechsels einen Aufpreis zu entrichten, der sich mangels anderer Vereinbarung oder mangels anderer Definition in der Preisliste aus der Differenz des Mietentgeltes der höheren Kategorie in Relation zum Mietentgelt der vom Kunden ursprünglich bezogenen Kategorie errechnet.  

11.8. Der Kunde hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln sowie sorgsam und bestimmungsgemäß zu benutzen. Der Kunde hat Beschädigungen des Mietgegenstandes zu vermeiden und den Mietgegenstand so zu benützen, dass Beschädigungen nicht eintreten. Der Kunde darf den Mietgegenstand nur auf frei gegebenen Pisten, Hängen und Wegen benützen.  

11.9. Ohne schriftliche Zustimmung von Sport Nenner ist es dem Kunden untersagt, den Mietgegenstand an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. 

11.10. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand derart verwahrt wird, dass eine Verwechslung, ein Verlust oder ein Diebstahl verhindert wird. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet – soweit möglich und zumutbar – Skisafes, Skidepos bzw versperrbare und/oder bewachte Einrichtungen/Räumlichkeiten für die Verwahrung des Mietgegenstandes zu benutzen. Dies gilt insbesondere für die Nachtstunden sowie für die Zeiten, in denen sich der Mietgegenstand nicht in unmittelbarer Gewahrsame des Kunden befindet (zB Aufenthalt in einer Skihütte). Nach Möglichkeit hat der Kunde das Skidepot von Sport Nenner zu nutzen.  

11.11.Ungünstige Witterung oder andere Behinderungen, die allenfalls dazu führen, dass der Kunde den Mietgegenstand nicht benutzen kann, befreien den Kunden nicht von der Bezahlung des Mietzinses an Sport Nenner. Bei Verletzung oder Krankheit des Kunden während des Mietverhältnisses gilt bei Vorlage eines ärztlichen Berichts/Attests folgende Regelung:  

a)   sofortige Rückgabe des Mietgegenstandes 

b)  keine Berechnung des Mietzinses ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Berichts/Attests, 

c)   nach Wahl von Sport Nenner: Gutschrift oder Rückzahlung des bereits an Sport Nenner geleisteten Mietzinses, der den Zeitraum ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Berichts/Attests betrifft.  

11.12. Der Kunde ist verpflichtet, Sport Nenner bei Beendigung des Mietvertrages den Mietgegenstand zurückzustellen. Erfolgt die Zurückstellung nicht rechtzeitig, ist Sport Nenner berechtigt, für die Anzahl der begonnenen Tage der verspäteten Rückgabe ein Benützungsentgelt zu verlangen, welches dem Mietentgelt für den Mietgegenstand entspricht.  

11.13. Der Kunde ist verpflichtet, den Sport Nenner bei schuldhafter Beschädigung des Mietgegenstandes oder bei schuldhafter übergebührlicher Abnutzung (zB Schäden an den Laufflächen und Kanten von Ski und Snowboards durch Fahren über Steine) des Mietgegenstandes erwachsenen Schaden zu ersetzen. Der Schaden umfasst die tatsächlichen Reparaturkosten bzw den Zeitwert des Mietgegenstandes, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint, also die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen.  

Bei ungewöhnlich starker Beschädigung des Mietgegenstandes, die bei Sport Nenner Wartungsarbeiten erforderlich machen, die gewöhnlich nicht anfallen, hat der Kunde Sport Nenner die Service-Herstellungskosten von bis zu € 80,00 zu ersetzen.  

11.14. Der Kunde hat Sport Nenner bei verschuldetem Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes den Zeitwert des Mietgegenstandes zu ersetzen.  

11.15. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, eine Versicherung für die Fälle der leicht fahrlässigen Beschädigung und des Diebstahls des Mietgegenstandes abzuschließen. In diesem Fall haftet der Kunde für leicht fahrlässig herbeigeführten Schaden oder Diebstahl nicht. Die Prämie für diese Versicherung beträgt 10 % des Mietzinses und ist vom Kunden zusätzlich zum Mietzins an Sport Nenner zu bezahlen. Im Falle des Diebstahls ist der Kunde verpflichtet, binnen 24 Stunden ab Kenntnis des Diebstahls eine Anzeige bei der zuständigen Sicherheitsbehörde zu erstatten und Sport Nenner ehest möglich vorzulegen, widrigenfalls die Ersatzpflicht des Kunden gegenüber Sport Nenner ungeachtet der abgeschlossenen Versicherung bestehen bleibt. Im Falle der Beschädigung des Mietgegenstandes besteht die Ersatzpflicht weiter, wenn die Beschädigung auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln oder einem grob schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen des Kunden gemäß diesen AGB beruht.  

11.16.  Der Kunde hat weiters (alternativ oder zusätzlich zur Versicherung nach Pkt 11.15.) die Möglichkeit, – über Sport Nenner vermittelt – eine Versicherung mit dem Deutschen Ski-Verband eV (DSV) abzuschließen. Bei Abschluss dieser DSV-Verleihversicherung fällt für entlehnte Skier eine Prämie von € 18,50 (pro Paar) und für entlehnte Snowboards eine Prämie von je € 39,30 an. Diese DSV-Versicherung hat eine maximale Gültigkeitsdauer von höchstens drei Wochen. Mit Abschluss dieser DSV-Versicherung ist der Mietgegenstand gegen Bruch und Diebstahl ohne Selbstbehalt versichert. Diese Versicherung ist nur für Wintersportgeräte erhältlich. Schäden durch unsachgemäße Behandlung sind von dieser Versicherung nicht erfasst.  

Hat der Mietgegenstand einen Verkaufswert von zumindest € 1.500,00, ist der Kunde zum Abschluss dieser DSV-Versicherung verpflichtet. 

12. Bindungseinstellungen bei Erwerb von Skiern und Bindungen im Online-Shop  

12.1. Sport Nenner weist ausdrücklich darauf hin, dass Bindungen für Ski und Snowboards, welche der Kunde im Online-Shop von Sport Nenner, sohin im Wege des Versandkaufs erwirbt, nur vormontiert sind und vor Gebrauch unbedingt durch fachlich entsprechend geschultes Personal endmontiert auf den konkreten Anwender der Ware eingestellt werden müssen; ansonsten ist die Sicherheit/Funktionalität der Bindung nicht gegeben.  

12.2. Sport Nenner weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport Nenner die Endmontage und Einstellung der vom Kunden im Wege des Versandkaufs erworbenen Bindungen nicht möglich ist. Die Endmontage und Einstellung der vom Kunden im Wege des Versandkaufs erworbenen Bindungen wird von Sport Nenner bei derartigen Rechtsgeschäften nicht geschuldet und ist nicht Teil des Vertrages mit dem Kunden.  

12.3. Sport Nenner übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Schäden, denen zugrunde liegt, dass eine Bindung nicht fachgerecht endmontiert oder eingestellt worden ist. Für die Veranlassung der Bindungseinstellung für den konkreten Anwender ist der Kunde auf eigene Kosten verpflichtet.  

12.4.  Soweit Sport Nenner Bindungen für Ski und Snowboards aufgrund von in den Geschäftsräumen von Sport Nenner abgeschlossenen Verträgen für den Kunden montiert und eingestellt, erfolgt dies auf Grundlage der hiefür notwendigen Angaben des Kunden (insbesondere Gewicht und Größe). Der Kunde ist verpflichtet die für eine korrekte Montage/Bindungseinstellung notwendigen Angaben/Auskünfte zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet die Richtigkeit seiner Angaben/Auskünfte Sport Nenner gegenüber schriftlich zu bestätigen. Der Kunde darf die von Sport Nenner vorgenommenen Bindungseinstellungen nicht eigenmächtig abändern. Sport Nenner übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Schäden, denen zugrunde liegt, dass der Kunde falsche Angaben/Auskünfte erteilt hat oder dass der Kunde die Bindungseinstellung eigenmächtig abändert.

13. Gebrauchte Ware  

13.1. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass gebrauchte Ware (Skier; Snowboards; Bindungen; Skischuhe; Räder etc) Gebrauchsspuren aufweist. Bei Erwerb gebrauchter Ware durch den Kunden stellen übliche Gebrauchsspuren keine mangelhafte Leistung durch Sport Nenner dar; als übliche Gebrauchsspuren gelten insbesondere Kratzer und Abriebspuren an Lack- und Oberflächen, leichte Kratzer und Abriebspuren an Laufflächen sowie eine reduzierte Kantenstärke.  

13.2. Sport Nenner übernimmt keine besonderen Zusagen in Bezug auf die Beschaffenheit gebrauchter Ware. 

13.3.  Bei gebrauchter Ware besteht unbeschadet eines allfälligen Rücktrittsrechtes gemäß Pkt 4. dieser AGB generell kein Umtausch- oder Rückgaberecht.  

14. Skidepot von Sport Nenner 

14.1. Ein zwischen Sport Nenner und dem Kunden betreffend die Verwahrung von Skiern und Snowboards abgeschlossener Verwahrungsvertrag endet automatisch mit Ablauf des letzten Tages der vereinbarten Dauer der Verwahrung. Eine vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses erfolgt ausschließlich einvernehmlich. Der Umstand, dass der Kunde aus nicht von Sport Nenner zu vertretenden Gründen keine Sportgeräte (mehr) zur Verwahrung übergibt, hat auf die vereinbarte Vertragsdauer und das geschuldete Verwahrungsentgelt keinen Einfluss. 

14.2. Den Kunden trifft die Verpflichtung, die in Verwahrung gegebenen Sportgeräte rechtzeitig, sohin am Ende der Verwahrungsdauer, innerhalb der Geschäftszeiten von Sport Nenner, zurückzunehmen.  

14.3. Ist es dem Kunden nicht möglich, das in Verwahrung gegebene Sportgerät rechtzeitig zurückzunehmen, ist er verpflichtet, mit Sport Nenner zum Zwecke der Verlängerung des Verwahrungsvertrages Kontakt aufzunehmen. 

14.4. Kommt der Kunde der Verpflichtung nach Pkt 14.3. nicht nach, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug. Sport Nenner trifft diesfalls keine wie immer geartete Haftung für allfällige Schäden, die nach Ende des Verwahrungsvertrages eintreten. Der Kunde stimmt zu, dass Sport Nenner berechtigt ist, für die Tage ab dem Ende des Verwahrungsvertrages bis zur Abholung des Sportgeräts durch den Kunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe der halben für diese Zeit ansonsten anfallende Verwahrungsgebühr zu beanspruchen. 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt österreichisches Recht; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei einem Kunden, der Verbraucher ist, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.  

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Sport Nenner örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.  

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Kunden, die Unternehmer sind, durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.  

15.4. Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.  

15.5. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen – sofern der Kunde Unternehmer ist – der Schriftform, dasselbe gilt für das einvernehmliche Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.  

15.6.  Soweit in diesen AGB im gemeinsamen Geschäftsverkehr zwischen Sport Nenner und dem Kunden auf das Schriftformerfordernis Bezug genommen wird, sind Mitteilungen auch per eMail ausreichend.

Stand 09/2010

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Aufgrund des Lockdowns in Österreich sind derzeit nicht alle Filialen für uns zugänglich (direkt am Berg sind wir auf die Bergbahn angewiesen). Daher kann sich der Versand bestimmter Produkte um bis zu 1 Woche verzögern.

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Unsere Maschinen und Präzisionsservicierer sind diese Wintersaison heiß gelaufen – deshalb begeben wir uns im Mai/Juni in die wohlverdiente Saisonruhe.


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